Vertragsbedingungen für Führungen durch den Veranstalter (Nachtwächter und andere historische Führungen)
Der Vertrag betreffend die Durchführung einer Nachtwächterführungen und anderer historischer Führungen, einschließlich Nebenleistungen wird unter folgenden Bedingungen abgeschlossen:
1. Diese Vertragsbedingungen erlangen Gültigkeit, wenn dies im einzelnen zwischen den Vertragspartnern vereinbart wurde.
2. Wurde keine eigene oder keine abweichende Regelung bedungen, so gilt eine ortsübliche Nachtwächterführung und andere historische Führungen, zu einem ortsüblichen Entgelt als vereinbart.
3. Storno
Wenn das Storno schriftlich bis spätestens 15 Tage (bei der Nachtwächterführung und anderen historischen Führungen einlangend) vor dem Führungstermin erfolgt und es sich um eine Buchung auf Option*) handelt => KEINE Stornogebühr.
Wenn das Storno schriftlich bis spätestens 15 Tage (bei der Nachtwächterführung und anderen historischen Führungen einlangend) vor dem Führungstermin erfolgt, so fällt keine Stornogebühr an.
Storniert der Auftraggeber zwischen 15. und 2. Tagen vor dem vereinbarten Führungstermin, so sind als Stornogebühr 50% des vereinbarten Rundgangsentgeltes zu bezahlen.
Storniert der Auftraggeber zwischen 2. bis zum Tag der Führung, so ist das volle vereinbarte Entgelt zu bezahlen.
Stornierungstag und vereinbarter Führungstag zählen für die Fristberechnung dazu.
Die hier genannten Stornogebühren sind pauschalierte Pönalbeträge, die unabhängig vom Verschulden oder einem eingetretenen Schaden zu bezahlen sind. Die Stornogebühr ist gesondert für jede einzelne abgesagte Führung zu entrichten.
*) Bedingungen für Buchungen auf Option sehen Sie unter PREISE.
4. Wartezeiten
Im Falle der Verspätung des Kunden ist die Nachtwächterführung und andere historische Führungen verpflichtet, 15 Minuten am vereinbarten Treffpunkt auf den Kunden zu warten. Der Kunde verpflichtet sich seinerseits, 15 Minuten auf den Nachtwächter (oder andere Personen die die Führungen abhalten) zu warten. Die Wartezeit wird, jeweils in die Führungsdauer eingerechnet.
5. Verhinderung
Der Nachtwächter und andere historisch gekleidete Personen für die Führungen, verpflichten sich, im Falle einer unvermeidbaren Verhinderung einen fachlich gleichwertigen befugten Ersatz zu vermitteln. Darüber ist der Auftraggeber tunlichst zu informieren.
6. Die Bezahlung erfolgt in bar vor Leistungserbringung oder gleich nach Rechnungslegung abzugsfrei.
7. Ton- und Filmaufnahmen während der Führungen sind untersagt!